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HNO ARZT/DIAGNOSE:

Hinter einer Verminderung des Hörvermögens können viele Ursachen stehen. Deshalb ist es ein Beitrag zur guten Vorsorge, sein Gehör regelmäßig durch einen HNO-Facharzt überprüfen zu lassen. Außerdem wird dieser im Bedarfsfall eine Hörgeräteverordnung zwecks Hilfsmittelversorgung und Kostenübenahme Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung ausstellen. Das Ergebnis einer erfolgten Hörgeräteanpassung wird vom HNO-Facharzt abschließend unabhängig begutachtet.

Hörtest
Hörtest

KRANKENKASSE/ LEISTUNGEN:

Private Krankenversicherungen erstatten individuell nach persönlichem Tarif. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen feste Zuschüsse (Festbeträge) für neue Hörsysteme, die es bereits ohne Zuzahlung gibt (Nulltarif).
Die Nulltarif-Versorgung gleicht eine individuelle Hörminderung aus und ermöglicht ein Sprachverständnis bei Umgebungsgeräuschen und, soweit möglich, auch in größeren Personengruppen / Räumen. Hörgeräte mit Zuzahlung ermöglichen zusätzlichen Komfort beim Hören und Verstehen, in der Handhabung und Bedienung oder bei der Größe, Ausführung, Kosmetik und Design. Bei uns vergleichen Sie alle möglichen Varianten und Lösungen kostenlos und unverbindlich ! Als Richtwert gelten die bundeseinheitlichen Festbeträge ab 1.11.2013, die für alle Krankenkassen gelten, die keinen Vertragspreis abgeschlossen haben. Beidohrige Versorgung: Hörsysteme 1.412,89€, Otoplastiken 70,58€ = Summe 1.483,47€
Einohrige Versorgung: Hörsystem 784,94€, Otoplastiken 35,29€ = Summe 820,23€
Der Festbetrag wird allerdings durch einen meist niedrigeren Vertragspreis der Krankenkassen „unterboten“ und liegt in den häufigsten Fällen bei beidohrig 1.445,00 € und einohrig 722,50 €.

Außerdem zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich eine Reparaturpauschale* von einohrig 120 - 140€, beidohrig zwischen 240 – 280€. Die gesetzliche Hilfsmittelgebühr beträgt einohrig 10,00 €, beidohrig 20,00 €. Für an Taubheit grenzende Schwerhörigkeiten (WHO Richtwert >81 dBHL) gilt ein Festbetrag für ein Hörsystem von 841,94€ zzgl. Otoplastik und Reparaturkosten, für zwei Hörsysteme von 1.515,49€ zzgl. Otoplastik und Reparaturkosten. Verschiedene Krankenkassen haben aber auch individuelle Vertragspreise vereinbart. Wir informieren Sie gerne.

Reparatur-* & Wartungskosten* für die Mindestlaufzeit von 6 Jahren Bei Reparaturen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für alle Basisreparaturen im Zeitraum von sechs Jahren. Darüber hinausgehende Kosten bei den höherwertigen Geräten müssen vom Versicherten selber getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten die entstandenen Kosten direkt, bei anderen erhalten wir eine einmalige Reparaturpauschale (s.o). Diese Pauschale müssen wir einbehalten und damit einen Topf bilden. Aus diesem Topf werden sämtliche Basisreparaturleistungen für alle Versicherten der Krankenkasse bezahlt, für die eine Pauschale gezahlt wurde. Dabei ist es unerheblich, wie viele Leistungen im Einzelfall tatsächlich angefallen sind. Eine Auszahlung der Pauschale an den Kunden/Versicherten ist gem. §33 SGB V nicht zulässig.

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